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   OVG Niedersachsen, 27.01.2022 - 14 MN 133/22   

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OVG Niedersachsen, 27.01.2022 - 14 MN 133/22 (https://dejure.org/2022,1033)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.01.2022 - 14 MN 133/22 (https://dejure.org/2022,1033)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Januar 2022 - 14 MN 133/22 (https://dejure.org/2022,1033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2022 - 14 MN 133/22
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist es daher, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in seinen subjektiven Rechten verletzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschl. v. 29.7.2020 - 13 MN 280/20 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2022 - 14 MN 133/22
    An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne dieser Bestimmung sind die gleichen Maßstäbe anzulegen wie bei der Klagebefugnis im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.8.2005 - BVerwG 6 BN 1.05 -, juris Rn. 3 ff., insbes. 7; Urt. v. 26.2.1999 - BVerwG 4 CN 6.98 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 13 MN 506/20

    Auslegung, verfassungskonforme; Beschränkung; Corona-Virus; Feiern; Hausstand;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2022 - 14 MN 133/22
    Ein Antragsteller ist nur antragsbefugt, soweit sich sein Antrag gegen Verordnungsregelungen richtet, die ge- oder verbietend an ihn adressiert sind, die zu ihn betreffenden belastenden Verwaltungs- oder Realakten ermächtigen oder die sonst wie eine ihn belastende Wirkung entfalten können (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.12.2020 - 13 MN 506/20 -, juris Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2021 - 13 MN 462/21

    Coronapandemie: Vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Plus-Regelung bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2022 - 14 MN 133/22
    Hinzu kommt, dass die angegriffenen Regelungen den Antragsteller auch weder gegenwärtig noch in absehbarer Zeit betreffen (vgl. zu diesem Maßstab Nds. OVG, Beschl. v. 10.12.2021 - 13 MN 462/21 -, juris Rn. 26), da gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung jedenfalls noch bis zum 2. Februar 2022 die Warnstufe 3 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt ist.
  • BVerwG, 22.08.2005 - 6 BN 1.05

    Universität; Hochschule; Hochschullehrer; Professor; emeritierter Professor;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2022 - 14 MN 133/22
    An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne dieser Bestimmung sind die gleichen Maßstäbe anzulegen wie bei der Klagebefugnis im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.8.2005 - BVerwG 6 BN 1.05 -, juris Rn. 3 ff., insbes. 7; Urt. v. 26.2.1999 - BVerwG 4 CN 6.98 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2022 - 14 MN 133/22
    Es ist ermessensgerecht in Normenkontrollverfahren in der Hauptsache nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO grundsätzlich den doppelten Auffangwert im Sinne des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 10.000 EUR, als Streitwert anzusetzen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2020 - 13 MN 280/20

    Antragsbefugnis; Corona; Geschlossene Gesellschaft; Hochzeit; öffentlicher Raum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2022 - 14 MN 133/22
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist es daher, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in seinen subjektiven Rechten verletzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschl. v. 29.7.2020 - 13 MN 280/20 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2021 - 13 MN 378/21

    7-Tage-Inzidenz; Betriebsbeschränkung; Club; Corona; Disko; Hospitalisierung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2022 - 14 MN 133/22
    Diese Vorschriften bestimmen jedoch nur abstrakt, nach welchen Maßgaben die zuständigen Behörden eine Warnstufe festzustellen haben, enthalten aber selbst keine Regelungen, die ge- oder verbietend an den Antragsteller adressiert sind oder sonst eine diesen unmittelbar belastende Wirkung haben (vgl. bereits Nds. OVG, Beschl. v. 7.9.21 -13 MN 378/21 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2022 - 14 MN 121/22

    2-G-Regelung; Außervollzugsetzung; Corona; Normenkontrolleilantrag; Sport

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2022 - 14 MN 133/22
    Dieser Streitwert ist für das Verfahren auf sofortige Außervollzugsetzung der Verordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO zu halbieren (vgl. zuletzt Nds. OVG, Beschl. v. 25.1.2022 - 14 MN 121/22 -, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2022 - 14 MN 139/22

    Keine Außervollzugsetzung der Regelung über die Corona-Warnstufen und die

    9 §§ 2 Abs. 2 und 3a der Niedersächsischen Corona-Verordnung bestimmen lediglich abstrakt, nach welchen Maßgaben die zuständigen Behörden eine Warnstufe festzustellen haben, enthalten aber selbst keine Regelungen, die ge- oder verbietend an den Antragsteller adressiert sind oder sonst eine diesen unmittelbar belastende Wirkung haben (vgl. dazu auch Senatsbeschl. v. 27.1.2022 - 14 MN 133/22 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 7.9.2021 - 13 MN 378/21 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
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